Wenn Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden können, kommt für "das gerichtliche Scheidungsverfahren" auch eine sogenannte einverständliche Scheidung in Betracht.
Es muss sich dann nur ein Ehegatte von einem Anwalt vertreten lassen. Der andere kann der Scheidung zustimmen und braucht hierfür keinen eigenen Rechtsanwalt.
In der Regel werden dann die Kosten des für die eine Seite beauftragten Rechtsanwaltes geteilt.